Strafrecht
Das wichtigste vorab - bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie nicht mit der Polizei, wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind. Sie haben das so oder ähnlich sicher schon oft gehört oder gelesen. Viele Mandanten befürchten, dass sie sich durch Schweigen erst recht verdächtig machen, und haben das Bedürfnis, ihre Sicht der Dinge zu erzählen. Dafür ist später immer noch Zeit. Ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, können wir gemeinsam nach Einsicht in die Akte besprechen.
Ich verteidige gegen strafrechtliche Vorwürfe hauptsächlich vor den Berliner und Brandenburger Strafgerichten, aber auch deutschlandweit bei Bedarf. Ich begleite Sie vom Ermittlungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss, auch in Strafbefehlsverfahren und in der Strafvollstreckung, und verteidige insbesondere auch in Jugendstrafsachen und Unterbringungsverfahren.
In Fällen notwendiger Verteidigung werden Sie vom Gericht aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist - oft nur 7 Tage - einen Anwalt Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger zu benennen. Nutzen Sie diese Chance, ansonsten wird Ihnen ein Verteidiger beigeordnet, den der Richter aussucht. | Was gehört dazu?
Straftaten im Straßenverkehr:
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