Familienrec
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Im Familienrecht ist noch mehr als in anderen Rechtsgebieten ganz besonderes Vertrauen zum Anwalt nötig. Es geht um Sie und Ihre Angehörigen, um schwerwiegende Lebensentscheidungen, und die Verfahren werden oft emotional geführt. Sie dürfen von mir erwarten, dass ich für Sie einen klaren Kopf behalte und Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht energisch vertrete.
Was gehört dazu?
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Ehescheidung
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Versorgungsausgleich
- Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung
- Hausrat und Ehewohnung
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- elterliche Sorge und Aufenthaltsbestimmung
- Umgangsrecht
- Abstammungsverfahren - Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsfeststellung
- Gewaltschutz
Scheidung muss nicht weh tun - wenn die Parteien sich in den wesentlichen Punkten einig sind, kann ein gerichtliches Scheidungsverfahren schnell und unkompliziert geführt werden, und nur der Antragsteller benötigt einen Rechtsanwalt. Allerdings heisst das auch, dass nur einer der Eheleute anwaltlich beraten und betreut wird. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sich auch der andere Ehepartner vor dem Familiengericht von einem Anwalt vertreten lassen. Das sieht auch das Gesetz so, deshalb wird in Scheidungsverfahren für beide Parteien, falls sie bedürftig sind, Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet, selbst wenn es keinen Streit gibt.


