Kosten
Viele Mandanten scheuen den Weg zum Anwalt aus Angst vor unübersehbaren Kosten. Dabei ist das Abwarten und Aussitzen am Ende oft wesentlich teurer. Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, sollten Sie sich möglichst früh an mich wenden, damit ich für Sie rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen und größeren Schaden abwenden kann.
Die Vergütung der Rechtsanwälte in Deutschland ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im gerichtlichen Verfahren dürfen die Gebühren nach dem RVG nicht unterschritten werden.
Kein Anwalt kann im Einzelfall die anfallenden Kosten eines Mandats vorab genau beziffern. Trotzdem versuche ich, meine Vergütung für Sie so transparent wie möglich zu halten. Schon beim ersten Kontakt spreche ich deshalb mit meinen künftigen Mandanten darüber, was meine Beauftragung kosten wird.
Bei Erstberatungen schließe ich Gebührenvereinbarungen ab, die in der Regel je nach Inhalt und Umfang bei 150 bis 220 EUR liegen.
Für die Vertretung im Strafverfahren und Bußgeldverfahren sieht das RVG Rahmengebühren vor; innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Anwalt die Gebühren nach Aufwand und Schwierigkeit. In geeigneten Fällen schließe ich hier Vergütungsvereinbarungen, die entweder einen Stundensatz mit minutengenauer Abrechnung vorsehen, oder aber eine Pauschale für einen bestimmten Verfahrensabschnitt. So wissen Sie immer verlässlich, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Falle der Unfallschadensregulierung gehören die notwendigen Kosten der anwaltlichen Vertretung mit zu den Positionen, die der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers erstatten muss. Wenn darüber hinaus Kosten anfallen, tritt Ihre Rechtsschutzversicherung ein. In diesen Fällen übernehme ich auch die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.
Im Familienrecht wie auch sonst im Zivilrecht bemessen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Hier kann ebenfalls eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden.
Wenn Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, kommt möglicherweise in außergerichtlichen Fällen Beratungshilfe und im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht. Auch dazu berate ich Sie gern.